AGB

AGB für Ihren Online-Shop 

https://moé-naturals.de in

Deutschland

Protokoll

HILFSTEXT:

Bitte geben Sie hier den genauen Namen Ihres Unternehmens (inkl. Rechtsformzusatz)

ein. Einzelunternehmer müssen an dieser Stelle den vollständigen Vor- und Zunamen

nennen.

Achtung: Eine falsche Unternehmensbezeichnung ist wettbewerbswidrig. Wenn Sie

zusätzlich noch eine Fantasiebezeichnung angeben möchten, trennen Sie diese bitte

eindeutig von der Unternehmensbezeichnung ab. Beispiel: "Armin Gips e.K., Armins

Sanitätshaus"

ANTWORT: Seymen Handel

-1-FRAGE: Wie kommt in Ihrem Online-Shop der Vertrag zustande?

HILFSTEXT:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Kunden über die technischen Schritte zu

informieren, die zum Vertragsschluss führen. Ein Vertrag kommt durch Angebot und

Annahme zustande. Für die Ausgestaltung im Rahmen der AGB stehen Ihnen zwei

Alternativen zu Verfügung:

1. Sie erklären die Warenpräsentation im Online-Shop für ein verbindliches Angebot,

das der Kunde durch seine Bestellung annimmt.

2. Sie erklären die Warenpräsentation im Online-Shop für unverbindlich. Der Kunde

gibt durch seine Bestellung ein verbindliches Angebot ab, das Sie per E-Mail, durch

Lieferung der Ware oder Aufforderung zur Zahlung annehmen.

Weitere Hinweise finden Sie bei den jeweiligen Vertragsschlussalternativen.

ANTWORT: Durch Abgabe der Bestellung durch den Kunden

-2-FRAGE: Speichern Sie den Vertragstext (AGB und Bestelldaten) in Ihrem System?

HILFSTEXT:

Die Information, ob Sie auch nach Vertragsschluss noch den Vertragstext speichern

und zugänglich machen ist gesetzlich vorgeschrieben. Unter Vertragstext versteht

man sowohl die konkreten Daten der Bestellung (z.B. Käufername, Produkt, Preis etc.)

als auch die AGB. Eine Verpflichtung, diese nach Vertragsschluss zu speichern und

zugänglich zu machen, gibt es zwar nicht, die Information darüber ist aber

erforderlich.

Wichtig: In aller Regel wir der Vertragstext von Ihnen auch gespeichert. Eine

Speicherung des Vertragsschlusses findet nur dann nicht statt, wenn Sie die AGB dem

Kunden lediglich in Papierform zur Verfügung stellen. Sobald die AGB per E-Mail

versendet oder online vorgehalten werden, wird der Vertragstext auch gespeichert.

ANTWORT: Ja

-3-FRAGE: Kann der Kunde den Vertragstext im Kundenkontobereich abrufen?

HILFSTEXT:

Bitte beantworten Sie die Frage nur mit "Ja", wenn der vollständige Vertragstext

im Nachhinein abrufbar ist. Einige Shop-Systeme ermöglichen registrierten Kunden

zwar, den Bestellstatus online in einem LogIn-Bereich nachzuvollziehen. Hier sind aber

häufig nur Teile des Vertragstextes verfügbar (z.B. bestellte Ware und

voraussichtliches Lieferdatum). Außerdem werden häufig auch nicht die AGB zum

Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachgehalten, sondern nur die tagesaktuelle

Fassung. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht verpflichtet sind, ältere Versionen der

Vertragsbestimmungen nachträglich online verfügbar zu halten; allerdings müssen Sie

über die die nachträgliche Verfügbarkeit/Nichtverfügbarkeit informieren.

Sollte der vollständige Text nicht oder nur teilweise abrufbar sein, beantworten Sie die

Frage bitte mit "Nein".

ANTWORT: Ja

-4-FRAGE : Welche Sprachen stehen in Ihrem Shop für den Vertragsschluss zur

Verfügung?

HILFSTEXT:

ANTWORTEN:

Deutsch

Englisch

-5-FRAGE: Setzen Sie einen Mindestbestellwert voraus?

ANTWORT: Nein

-6-FRAGE: Setzen Sie einen Mindestbestellumfang voraus?

ANTWORT: Nein

-7-FRAGE: Bieten Sie Produkte an, bei welchen es zu relevanten Farbabweichungen im

Verhältnis zu den Produktbildern kommen kann?

HILFSTEXT:

Bitte beantworten Sie die Frage mit „Ja“, wenn Sie auf mögliche Abweichungen bei der

Farbdarstellung im Online-Shop hinweisen möchten.

ANTWORT: Nein

-8-FRAGE: Bieten Sie Holzprodukte an?

HILFSTEXT:

Bitte beantworten Sie die Frage mit „Ja“, wenn Sie auf mögliche Abweichungen bei der

Holzmaserung hinweisen möchten.

ANTWORT: Nein

-9-FRAGE: Erhalten Sie Inhalte (z.B. Bilder oder Texte) vom Kunden, die Sie für die

Auftragserfüllung verwenden?

HILFSTEXT:

In der Regel erhalten Online-Händler*innen Kundeninhalte (Bilder, Texte oder sonstige

Daten), die für die jeweilige Auftragserfüllung notwendig sind, wenn die Produkte

personalisiert werden (z.B. Gravierungen, Druckerzeugnisse).

ANTWORT: Nein

-10-FRAGE: Amazon Pay

ANTWORT: Ja

-11-FRAGE: Apple Pay

ANTWORT: Ja

-12-FRAGE: Bezahlung bei Abholung

ANTWORT: Nein

-13-FRAGE: Google Pay

ANTWORT: Ja

-14-FRAGE: Klarna / Sofort

ANTWORT: Ja

-15-FRAGE: Kreditkarte über Klarna

ANTWORT: Nein

-16-FRAGE: Lastschrift über Klarna

HILFSTEXT:

Für die Zahlungsart muss ein SEPA-Lastschriftmandat wirksam generiert werden. Bei

Klarna PayNow Lastschrift erteilt der Kunde mit Bestätigung der Zahlungsanweisung

Klarna ein SEPA-Mandat. Über das Datum der Kontobelastung wird er von Klarna

gesondert in einer Vorabankündigung (sog. Prenotification) informiert.

ANTWORT: Nein

-17-FRAGE: Ratenkauf über Klarna

ANTWORT: Nein

-18-FRAGE: Rechnung über Klarna

ANTWORT: Nein

-19-FRAGE: Sofort/Sofortüberweisung über Klarna

ANTWORT: Nein

-20-FRAGE: Kreditkarte

ANTWORT: Ja

-21-FRAGE: Wann wird die Kreditkarte des Kunden belastet?

ANTWORT: Bei Abschluss der Bestellung

-22-FRAGE: SEPA Lastschriftverfahren

ANTWORT: Ja

-23-FRAGE: Wann wird der Kaufpreis vom Konto des Kunden eingezogen?

ANTWORT: Vor Versand der Ware

-24-FRAGE: Nachnahme

ANTWORT: Ja

-25-FRAGE: Erheben Sie einen Zuschlag auf Nachnahmezahlungen?

ANTWORT: Nein

-26-FRAGE: PayPal

HILFSTEXT:

Sofern Sie die Zahlart "PayPal" über PayPal Plus oder PayPal Checkout auf ihrer

Webseite einbinden, wählen Sie die Zahlungsart "PayPal" bitte nur unter der Option

"PayPal Plus/ PayPal Checkout" aus.

Eine Doppelauswahl führt zu einer textlichen Wiederholung im Ergebnistext.

ANTWORT: Ja

-27-FRAGE: Wann wird die Zahlungstransaktion von PayPal durchgeführt?

ANTWORT: Bei Abschluss der Bestellung

-28-FRAGE: PayPal Express

HILFSTEXT:

Sofern Sie die Zahlart "PayPal Express" über PayPal Plus oder PayPal Checkout auf

ihrer Webseite einbinden, wählen Sie die Zahlungsart "PayPal" bitte nur unter der

Option "PayPal Plus/ PayPal Checkout" aus.

Eine Doppelauswahl führt zu einer textlichen Wiederholung im Ergebnistext.

ANTWORT: Ja

-29-FRAGE: PayPal Plus/PayPal Checkout

HILFSTEXT:

Sofern Sie den „PayPal Checkout“ benutzen, wählen Sie bitte ebenfalls die anderen

Zahlungsanbieter aus, die über PayPal Checkout eingebunden werden. „PayPal

Checkout“ erscheint nicht gesondert in den hier generierten AGB, da hierzu in den

AGB auch keine Verpflichtung besteht.

ANTWORT: Ja

-30-FRAGE: PayPal

ANTWORT: Nein

-31-FRAGE: PayPal Express

ANTWORT: Nein

-32-FRAGE: Kreditkarte über Paypal

ANTWORT: Nein

-33-FRAGE: Lastschrift über PayPal

HILFSTEXT:

Für die Zahlungsart muss ein SEPA-Lastschriftmandat wirksam generiert werden. Bei

PayPal Lastschrift erteilt der Kunde mit Bestätigung der Zahlungsanweisung PayPal

ein SEPA-Mandat. Über das Datum der Kontobelastung wird er von PayPal gesondert in

einer Vorabankündigung (sog. Prenotification) informiert.

ANTWORT: Nein

-34-FRAGE: Rechnung über PayPal

ANTWORT: Nein

-35-FRAGE: Rechnungskauf über PayPal (unter Einschaltung von Ratepay)

HILFSTEXT:

Bitte wählen Sie diese Option, wenn Ihre Kundschaft die Rechnungen gegenüber

Ratepay begleichen muss. Rechnungskauf über PayPal unter Einschaltung von

Ratepay ist insbesondere Teil des PayPal Checkouts. Ob der Rechnungskauf über

PayPal in Ihrem Shop ebenfalls unter Einschaltung von Ratepay funktioniert, erfragen

Sie im Zweifel bitte direkt bei PayPal.

Bitte geben Sie im Datenschutz-Modul ebenfalls an, dass Sie den PayPal

Rechnungskauf unter Einschaltung von Ratepay verwenden.

ANTWORT: Nein

-36-FRAGE: Paysafecard

ANTWORT: Ja

-37-FRAGE: Ratenkauf

HILFSTEXT:

Sie können diese Option wählen, wenn Sie eine Ratenzahlung in Kooperation mit

einem Drittanbieter (z.B. mit einem Kreditinstitut) so anbieten, dass Ihr

Kooperationspartner die Ratenzahlung im eigenen Namen anbietet und Sie nur als

Vermittler auftreten. Bitte nutzen Sie die Option nicht, wenn Sie Ratenzahlung

powered by PayPal anbieten, denn bei dieser Zahlungsart bieten Sie den Ratenkauf

im eigenen Namen an. Wenn Sie einen Ratenkauf über Klarna anbieten, wählen Sie

bitte diese Zahlartoption direkt aus.

Je nach Ausgestaltung des angebotenen Ratenkaufs können für Sie die

Informationspflichten für Werbung für Verbraucherdarlehen nach § 6a PAngV sowie

spezielle Informationspflichten für Kreditvermittler gelten. Diese Informationen sind

dem Verbraucher nicht in den AGB, sondern im Rahmen des Bestellprozesses zu

Verfügung zu stellen. Bitten wenden Sie sich an Ihren Kooperationspartner, um diese

Frage zu klären. Die Nutzung dieser Option ist unzulässig, wenn Sie den Ratenkauf im

eigenen Namen anbieten.

Wichtig:

Bitte führen Sie auch eine Ergänzung der Widerrufsbelehrung (Erweiterung für

finanzierte Geschäfte) und ggf. der Datenschutzerklärung (Datenweitergabe

bei Forderungsabtretung) durch.

Bitte stellen Sie sicher, dass die AGB der Unternehmen, die den

Ratenkauf anbieten im Bestellprozess verlinkt sind. Nur so können diese

rechtswirksam in den Vertrag einbezogen werden.

ANTWORT: Ja

-38-FRAGE: Rechnung

ANTWORT: Ja

-39-FRAGE: Wann ist der Kaufpreis fällig?

ANTWORT: 7 Tage nach Erhalt der Rechnung und der Ware

-40-FRAGE: Skrill

ANTWORT: Ja

-41-FRAGE: Vorkasse (Versand erst nach Überweisung des Kunden)

ANTWORT: Ja

-42-FRAGE: Anderer Zahlungsdienstanbieter

ANTWORT: Nein

-43-FRAGE: Erheben Sie Mehrwertsteuer?

ANTWORT: Ja

-44-FRAGE: Möchten Sie in Ihren AGB darauf hinwiesen, dass die im Online-Shop

dargestellten Preise Gesamtpreise darstellen und gegebenenfalls anfallende

Umsatzsteuer enthalten?

HILFSTEXT:

Ein solcher Hinweis in den AGB ist nicht zwingend erforderlich.

Der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, den Verbraucher bei

Fernabsatzangeboten darüber zu informieren, dass die geforderten Preise die USt.

enthalten. Die Angaben sind dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen

sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.

Der (zusätzliche) Hinweis in den AGB ist weder erforderlich noch ausreichend. Der

Hinwies muss stets räumlich eindeutig dem Preis zugeordnet sein.

ANTWORT: Ja

-45-FRAGE: Möchten Sie sich die Erhebung einer Mahngebühr für den Fall vorbehalten,

dass der Käufer in Zahlungsverzug gerät?

HILFSTEXT:

Eine gegenüber Verbrauchern vereinbarten Mahnpauschale darf den nach dem

gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. In der

Rechtsprechung wurden bereits Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro als zu hoch

angesehen. Um jegliches Risiko zu vermeiden, sieht die generierte Klausel eine

Mahngebühr in Höhe von 1,50 Euro vor.

ANTWORT: Nein

-46-FRAGE: Möchten Sie in Ihren AGB auf das Liefergebiet hinweisen?

HILFSTEXT:

Ein solcher Hinweis in den AGB ist nicht zwingend erforderlich.

Nach § 312 j Abs. 1 BGB muss der Unternehmer spätestens bei Beginn des

Bestellvorgangs klar und deutlich angeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen. Wir

empfehlen daher, bereits auf der dem Warenkorb vorgelagerten Seite klar und

deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen. Die erstmalige Angabe im

Warenkorb oder allein in den AGB kann eine verspätete Informationserfüllung

darstellen.

ANTWORT: Nein

-47-FRAGE: Möchten Sie in Ihren AGB nähere Hinweise zu gegebenenfalls anfallenden

Versandkosten bzw. Bedingungen für die Versandkostenfreiheit aufnehmen?

HILFSTEXT:

Ein solcher Hinweis in den AGB ist nicht zwingend erforderlich.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Versandkosten

spätestens im Warenkorb gesondert ausgewiesen werden.

Der (zusätzliche) Hinweis in den AGB ist weder erforderlich noch ausreichend. Der

Hinwies muss stets räumlich eindeutig dem Preis zugeordnet sein.

ANTWORT: Ja

-48-FRAGE: Verlangen Sie Versandkosten für den Standardversand?

HILFSTEXT:

Das Gesetz verlangt die Angaben zu den Versandkosten . In den AGB wird nur darauf

verwiesen, dass der Kunde in Ihrem Shop bei den Angeboten weitere Informationen zu

ggf. anfallenden Versandkosten erhält. Sie dürfen Versandkosten nur verlangen,

soweit Sie den Kunden entsprechend informiert haben. Die Angaben zu den

Versandkosten müssen bei den Angeboten erfolgen bzw. dort über Verlinkung deutlich

erkennbar erreichbar sein.

ANTWORT: Ja

-49-FRAGE: Wie werden die Kosten für den Standardversand erhoben?

ANTWORT: Sonstiges

-50-FRAGE: Bieten Sie Express-Versand an und erheben Sie hierfür einen Zuschlag?

ANTWORT: Ja

-51-FRAGE: Wie hoch ist der Zuschlag für den Expressversand?

ANTWORT: 5

-52-FRAGE: Bieten Sie Lieferung per Spedition an?

ANTWORT: Nein

-53-FRAGE: Liefern Sie auch an Packstationen?

ANTWORT: Ja

-54-FRAGE: Kann der Kunde die Ware bei Ihnen abholen (Click & Collect)?

ANTWORT: Nein

-55-FRAGE: Möchten Sie einen Eigentumsvorbehalt in die AGB aufnehmen?

HILFSTEXT:

Mit Erhalt der Ware erwirbt der Kunde in der Regel Eigentum an der gelieferten Sache.

Wenn Sie die Ware vor Erhalt des Kaufpreises versenden, kann es daher sinnvoll sein,

sich das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises

vorzubehalten (sog. Eigentumsvorbehalt). Durch den Eigentumsvorbehalt verbessern

Sie Ihre Position insbesondere für die Fälle der Insolvenz des Kunden und der

Zwangsvollstreckung in sein Vermögen, da Ihnen als Eigentümer der Sache

besonderer Schutz zukommt.

ANTWORT: Nein

-56-FRAGE: Möchten Sie den Kunden unverbindlich zur Mithilfe bei Transportschäden

bitten?

HILFSTEXT:

Der Händler trägt im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern grundsätzlich das Risiko

des Transportes. Allerdings kann man den Verbraucher unverbindlich zur Mithilfe bei

Transportschäden bitten, sodass der Händler Regressansprüche gegen den Spediteur

geltend machen kann. Verweigert der Verbraucher aber seine Mitwirkung, hat dies

keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

ANTWORT: Nein

-57-FRAGE: Möchten Sie die Gewährleistung beschränken?

HILFSTEXT:

Als Verkäufer haften Sie für Mängel an der gelieferten Sache und zwar grundsätzlich

unerheblich davon, ob Sie die Mängel zu vertreten haben (z.B. Verschlechterung des

Warenzustandes durch unsachgemäße Zwischenlagerung) oder nicht (z.B.

Konstruktionsfehler der Sache). Durch die Einschränkung der Gewährleistungsrechte

Ihrer Kunden können Sie Ihre Position im Fall eines Mangels verbessern.

Wir empfehlen Ihnen die rechtlich zulässigen Gewährleistungsbeschränkungen

möglichst auszunutzen (soweit dies auch technisch möglich ist), da Sie dadurch Ihre

Gewährleistungspflichten entsprechend gering halten können.

Wichtig:

Seit 2022 ist eine Gewährleistungsbeschränkung auf ein Jahr beim

Gebrauchtwarenkauf ggü. Verbrauchern nur dann noch zulässig, soweit die

zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden (vgl. Sie bitte hierzu die Folgefragen und

Praxishinweise).

Soweit Sie keine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung diesbezüglich treffen,

wird ggü. Verbrauchern lediglich auf die Geltung des gesetzlichen

Mängelhaftungsrecht verwiesen.

ANTWORT: Nein

-58-FRAGE: Soll für Verbraucher*innen ein Link zur harmonisierten Mitteilung (sog.

„Gewährleistungslabel“) in die AGB aufgenommen werden?

HILFSTEXT:

Mit Wirkung zum 27.09.2026 sind Verbraucher*innen in der EU mithilfe der

harmonisierten Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU)

2025/1960 (sog. Gewährleistungslabel) über ihre Gewährleistungsrechte zu

informieren. Die Verlinkung der entsprechenden Seite kann Verbraucher*innen das

Auffinden des Labels beim Lesen der AGB erleichtern. Die Aufnahme des Links in

den AGB ist optional.

Wichtig: Das Vorhalten einer harmonisierten Mitteilung (sog.

Gewährleistungslabel) im Online-Shop für EU-Verbraucher*innen ist jedoch

verpflichtend. Das Vorhalten muss nach dem Gesetz „in hervorgehobener

Weise“ erfolgen.

Weitere Informationen können im Whitepaper „Garantie- und

Gewährleistungslabels“ im Legal Account eingesehen werden.

ANTWORT: Ja

-59-FRAGE: Bitte hier die URL eingeben:

ANTWORT: https://moé-naturals.de

-60-FRAGE: Möchten Sie Ihre Haftung beschränken?

HILFSTEXT:

Nach dem Gesetz haften Sie grundsätzlich für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit.

Beschränkungen dieser Haftungen sind nur sehr begrenzt möglich. Wählen Sie "Ja",

enthalten Ihre AGB eine solche zulässige Klausel zur Haftungsbeschränkung. Aufgrund

der hohen gesetzlichen Haftungsmaßstäbe empfehlen wir, eine

Haftungseinschränkung in den AGB zu vereinbaren.

ANTWORT: Nein

-61-FRAGE: Bieten Sie Waren an, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt und die

daher nur an Personen ausgeliefert werden dürfen, die das erforderliche Mindestalter

erreicht haben?

HILFSTEXT:

Bitte wählen Sie ein Altersverifikationsverfahren, das sowohl eine „Face-to-Face“-

Alterskontrolle als auch die persönliche Übergabe an den Besteller gewährleistet (z.B.

„PostIdent“ oder „Schufa IdentiätsCheck Jugendschutz“ jeweils in Verbindung mit

„Einschreiben eigenhändig“). Bitte versehen Sie Artikel, deren Verkauf

Altersbeschränkungen unterliegt, mit einem entsprechenden Hinweis und im Falle von

Trägermedien gut sichtbar mit der jeweiligen Altersfreigabe der FSK/USK.

ANTWORT: Nein

-62-FRAGE: Bieten Sie Geräte an, auf denen die Kunden Daten und Inhalte speichern

können und möchten Sie Ihre Haftung für Datenverluste einschränken?

ANTWORT: Nein

-63-FRAGE: Möchten Sie in Ihre AGB eine sog. salvatorische Klausel aufnehmen?

ANTWORT: Nein

-64-FRAGE: Unterhalten Sie einen Kundendienst bzw. Kundendienstleistungen?

ANTWORT: Ja

-65-FRAGE: Nennen Sie hier die Bedingungen Ihres Kundendienstes:

HILFSTEXT:

Wenn Sie einen Kundendienst unterhalten bzw. Kundendienstleistungen anbieten, sind

Angaben zu den Bedingungen verpflichtend (z.B. Kontaktweg, Zeiten der

Erreichbarkeit, Nachweispflichten etc.). Wird eine Telefonnummer genannt, darf dies

keine kostenpflichtige Mehrwertnummer sein (möglich z.B. bei 0180, 0900 und 01379

Nummern). Beispiel: „Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen

und Beanstandungen werktags von [9:00 Uhr] bis [18:00 Uhr] unter der

Telefonnummer [0221-12345] sowie per E-Mail unter [name @ domain.de]." Beispiel

englisch:“Our customer service is available for queries, complaints and claims on

working days from [9 a.m.] to [6 p.m.] via phone at [+49(0)221-12345] as well as via

email at [name@domain.de].”

ANTWORT: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und

Beanstandungen werktags von [9:00 Uhr] bis [16:00

-66-FRAGE: Setzen Sie in Ihrem Shop das Trusted Shops Trustbadge ein?

HILFSTEXT:

Das Trusted Shops Trustbadge ist die Technologie, um Ihren Kunden alle Services an

einem Ort zu bieten. Es ist immer im Blickfeld Ihrer Besucher und zeigt Ihr Gütesiegel,

Ihre Note und Ihre Bewertungssterne an. Über diese Technologie bieten Sie zudem die

Trusted Shops Garantie an und sammeln automatisch Bewertungen. Weitere

Informationen finden Sie hier.

Wichtig: Bitte beantworten Sie die Frage nur mit "Ja", wenn Sie im Zielmarkt, wofür

diese Datenschutzerklärung erstellt wird, auch tatsächlich das Trustbadge einsetzen.

ANTWORT: Nein

-67-FRAGE: Haben Sie sich einem Verhaltenskodex unterworfen?

HILFSTEXT:

Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Sie den Kunden darüber informieren, wenn

Sie sich einem bestimmten Verhaltenskodex freiwillig unterworfen haben. Zudem

müssen Sie per Link die Fundstelle für den Verhaltenskodex angeben.

Fast immer dann, wenn Sie ein Siegel oder sonstiges Zertifizierungszeichen führen,

finden sich dazu auch Kriterien. Wurde Ihr Online-Shop von Trusted Shops

zertifiziert und trägt das Trusted Shops Gütesiegel? Dann verlinken Sie bitte auf

die Trusted Shops Qualitätskriterien. Kodex: Trusted Shops Qualitätskriterien

Link: https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf

Bitte beachten Sie: Für eBay- und Amazon-Shops sind die Trusted Shops

Qualitätskriterien oder andere Shop-Gütesiegel nicht einschlägig.

In Betracht kommen auch bestimmte Verbandsempfehlungen. Immer dann, wenn Sie

damit werben, bestimmte Regelungen freiwillig einzu-halten, müssen Sie dazu

Angaben machen. Vergessen Sie nicht, den Link bei jedem Durchgang zu prüfen. Er

sollte immer auf die Verhaltensbestimmungen führen.

ANTWORT: Nein

-68-FRAGE: Sind Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet?

HILFSTEXT:

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor

einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nur für spezielle Bereiche (z.B.

Energie versorgung). Denkbar sind weiterhin Verpflichtungen aufgrund einer Verbands

mitgliedschaft o. ä. Sie können sich aber auch freiwillig einer akkreditierten

Verbraucherschlichtungsstelle anschließen. Eine Pflicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren

besteht im Übrigen nicht.

Nach der Verordnung zur Online-Streitbeilegung benötigen Online-Händler einen

Verweis auf die EU-Plattform zur Lösung von Verbraucher streitigkeiten. Wenn Sie zur

Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind, wird die

Nennung der Plattform um einen Hinweis auf die Möglichkeit der Nutzung durch den

Verbraucher erweitert.

Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen Online-Händler im Impressum

und in den AGB angeben, ob Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren

vor einer Verbraucherschlichtungsstelleverpflichtet sind. Diese Information ist dem

Verbraucher zusätzlich nach Entstehen der Streitigkeit in Textform (z.B. per E-Mail) zu

bestätigen. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Wider sprüche zwischen Ihren Angaben

im Impressum und in den AGB entstehen.

ANTWORT: Nein

-69-FRAGE: Sind Sie bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen?

ANTWORT: Nein

-70-FRAGE: Bieten Sie Montageleistungen an?

ANTWORT: Nein

-71-FRAGE: Erstellen Sie Skizzen, Entwürfe, Vorerzeugnisse etc. zur Durchführung des

Auftrags, die Sie dem Kunden zu Verfügung stellen?

ANTWORT: Nein